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Recht & Regulierung

«Einer der größten Diebstähle geistigen Eigentums der Geschichte»: Die Klage gegen Anthropic zielt auf die Trainingsdaten, nicht auf Claude

Die Klage vom 28. August 2026 nennt Dario Amodei und Benjamin Mann persönlich als Beklagte und verlangt, dass Anthropic seine Trainingsdaten offenlegt.

Lukas GörögLukas Görög2 Min. Lesezeit
Anthropic: Sony und Warner fordern 150.000 Dollar pro Werk
Anthropic: Sony und Warner fordern 150.000 Dollar pro Werk

Bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk, dazu bis zu 25.000 US-Dollar für jede entfernte Copyright-Kennzeichnung: Die Anthropic-Urheberrechtsklage von Sony Music Publishing und Warner Chappell Music trifft nicht einzelne Antworten von Claude, sondern die Beschaffung der Trainingsdaten. Eingereicht wurde sie am 28. August 2026 beim U.S. District Court für den Northern District of California. Beklagt sind Anthropic PBC sowie die Mitgründer Dario Amodei und Benjamin Mann persönlich.

Die kolportierte Milliardensumme ist bisher eine Multiplikation, kein Urteil. Wie viele Werke tatsächlich betroffen sind, hat bisher niemand entschieden. Die Kläger sprechen von „thousands upon thousands“ Kompositionen aus ihren Katalogen und nennen den Vorgang laut Music Business Worldwide „einen der größten und dreistesten andauernden Diebstähle geistigen Eigentums der Geschichte“ ("one of the largest and most blatant ongoing thefts of intellectual property in history").

Was werfen Sony und Warner Anthropic konkret vor?

Die Klageschrift führt vier Punkte auf. Sie trennt die Beschaffung der Daten von deren Nutzung im Training und nimmt die Gründer für die Downloads mit in die Haftung. TechCrunch nannte die Klage am 29. August 2026 besonders breit angelegt, weil sie die gesamte Datenpraxis angreife.

  1. Direkte Urheberrechtsverletzung durch TorrentingHerunterladen und Weiterverteilen von Dateien über Peer-to-Peer-Netze. Wer eine Datei bezieht, gibt sie meist gleichzeitig an andere weiter., gegen alle Beklagten, mit Verweis auf Quellen wie LibGen.

  2. Beihilfe zur Verletzung durch Torrenting, gerichtet gegen Amodei und Mann.

  3. Direkte Urheberrechtsverletzung durch Anthropic, also ScrapingAutomatisiertes Auslesen von Webseiten, um Texte oder Daten in großen Mengen zu sammeln. und massenhaftes Herunterladen von Songtexten.

  4. Entfernung oder Veränderung von Copyright-Management-InformationenAngaben zu Rechteinhaber, Titel und Lizenz, die in Dateien oder Metadaten hinterlegt sind. Ihre Entfernung ist in den USA eigenständig sanktioniert..

Technisch heikel ist ein weiterer Vorwurf: Beim Fine-TuningNachtraining eines fertigen KI-Modells mit zusätzlichen Daten oder Bewertungen, um sein Verhalten für bestimmte Aufgaben zu verändern. der Claude-Modelle hätten menschliche Prüfer bevorzugt jene Antworten ausgewählt, die Liedtexte vollständig und korrekt wiedergaben. Belohnt worden sei damit genau die wortgetreue Wiedergabe. Auch über synthetische Daten seien piratisierte Bestände in kommerzielle Modelle gelangt.

Warum trifft die Anthropic-Urheberrechtsklage das Geschäftsmodell?

Weil die Verlage mehr wollen als Geld. Sie verlangen Unterlassung, die Zerstörung rechtswidriger Kopien und die Offenlegung der Trainingsdaten samt Beschaffungswegen. Eine Vergleichssumme könnte Anthropic kalkulieren. Eine gerichtlich erzwungene Auskunft darüber, was in Claude steckt, nicht.

Der Fall steht nicht allein. Reuters berichtete schon am 17. August 2026 über eine Klage gegen Anthropic und Suno wegen des KI-Trainings, Forbes am 26. August 2026 über das Vorgehen von Round Hill. Drei Verfahren aus derselben Branche innerhalb von zwölf Tagen. Was Trainingsmaterial heute wert ist, zeigt sich auch daran, dass Staaten es gegen Forschungskooperationen tauschen.

Anthropic und die beiden persönlich beklagten Gründer haben sich in den Berichten vom 28. bis 30. August 2026 nicht zu dieser Klage geäußert. Gerichtliche Entscheidungen liegen noch nicht vor. Dass das Unternehmen Prozesse nicht scheut, zeigte zuletzt der Streit mit dem Pentagon.

Was heißt das für Unternehmen, die Claude einsetzen?

Kurzfristig wenig, mittelfristig einiges. Die Klage zielt auf den Anbieter, nicht auf dessen Kunden. Doch jedes Verfahren, das Trainingsdaten offenlegen oder löschen lassen will, berührt Verfügbarkeit, Preis und Funktionsumfang der Modelle, auf denen Ihre Prozesse laufen.

Drei Punkte lohnen jetzt einen Blick. Erstens die Freistellungsklauseln Ihres Anbietervertrags: Wer haftet, wenn ein Output fremde Rechte verletzt, und bis zu welcher Summe? Zweitens: Wie leicht lässt sich ein Modell in Ihren Anwendungen durch ein anderes ersetzen? Drittens Ihre eigenen Daten – wer Inhalte für das Fine-Tuning liefert, muss deren Herkunft belegen können.

Trainingsdaten sind kein Fundstück.

Welche Konsequenz ziehen Sie aus den Urheberrechtsklagen gegen KI-Anbieter?

Ergebnisse sehen Sie nach Ihrer Stimme.

Häufige Fragen

Geht es in der Klage um Antworten, die Claude einzelnen Nutzern gibt?

Nein. Sony Music Publishing und Warner Chappell Music greifen vor allem die Beschaffung der Trainingsdaten an. Sie werfen Anthropic vor, Songtexte massenhaft gescrapet und heruntergeladen zu haben. Zusätzlich geht es um Torrenting und um das Entfernen oder Verändern von Copyright-Kennzeichnungen. Die Klage zielt damit auf die Datenpraxis vor dem eigentlichen Modellbetrieb.

Sind die geforderten Milliarden bereits die mögliche Schadenssumme?

Nein. Die kolportierte Milliardensumme entsteht durch eine Multiplikation möglicher gesetzlicher Schadensersatzbeträge. Das US-Urheberrecht nennt dabei Obergrenzen pro Werk und Verstoß. Ein Gericht muss erst klären, welche Kompositionen betroffen sind und welcher Schadensersatz überhaupt zulässig ist. Ein Urteil oder eine endgültige Summe gibt es bisher nicht.

Warum verlangen die Verlage zusätzlich Geld für entfernte Copyright-Kennzeichnungen?

Die Kläger machen offenbar nicht nur das unerlaubte Kopieren selbst geltend. Sie werfen Anthropic auch vor, Copyright-Informationen entfernt oder verändert zu haben. Dafür sieht das US-Recht eigene Ansprüche vor. Ob die Vorwürfe zutreffen, welche Werke betroffen sind und welcher Betrag daraus folgt, muss das Verfahren in Kalifornien klären.

Kann die Klage die Nutzung von Claude durch Unternehmen oder Privatpersonen sofort stoppen?

Aus den vorliegenden Angaben folgt kein sofortiges Nutzungsverbot für Claude. Sony und Warner beantragen ein Jury-Verfahren und richten ihre Vorwürfe gegen Anthropic sowie dessen Mitgründer. Ob ein Gericht den Betrieb, bestimmte Trainingsdaten oder andere Praktiken einschränkt, hängt von späteren Anträgen und Entscheidungen ab. Nutzer erhalten dadurch zunächst keine automatische Änderung.

Warum sind auch Dario Amodei und Benjamin Mann persönlich beklagt?

Die Klageschrift trennt offenbar mehrere Vorgänge: Anthropic soll Songtexte gescrapet und heruntergeladen haben, während die Gründer wegen Downloads über Torrent-Quellen mitverklagt werden. Die Kläger wollen damit eine persönliche Verantwortlichkeit begründen. Ob diese Vorwürfe rechtlich tragen, entscheidet das Gericht. Die Klage allein beweist noch keine Haftung der beiden Männer.

Wie geht es nach der Einreichung beim US-Gericht weiter?

Nach der Einreichung müssen die Beklagten reagieren. Danach kann das Gericht über Anträge, Beweiserhebung und den weiteren Ablauf entscheiden. Sony Music Publishing und Warner Chappell Music verlangen ein Jury-Verfahren. Erst im Verlauf wird sich zeigen, wie viele Werke konkret genannt werden, welche Datenquellen eine Rolle spielen und ob es zu einem Vergleich kommt.

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